Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTARK-SOLUTIONS Bodensee GmbH („AUTASOL“) (AGB – Stand Mai 2024)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTARK-SOLUTIONS Bodensee GmbH („AUTASOL“) (AGB – Stand Mai 2024) A. Allgemeine Bedingungen 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der AUTARK-SOLUTIONS Bodensee GmbH, Rechenweg 18, 88046 Friedrichshafen (nachfolgend „AUTASOL“ oder „wir“) als Verwenderin und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“). Sämtliche Leistungen, die von AUTASOL für den Kunden erbracht werden, richten sich nach diesen AGB. (2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch den Kunden getätigten Bestellungen sowie sonstige Vertragsverhältnisse und sind jederzeit unter https://www.autasol.com/agb abrufbar. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen. (3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Jede individuelle Vereinbarung benötigt zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. (4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Der Kunde hat die gesetzlichen Formvorschriften zu beachten; bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden behält sich AUTASOL die Anforderung weiterer Nachweise ausdrücklich vor. Dies gilt auch für die Vorlage geeigneter Vollmachten. 2. Vertragstypen (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen AUTASOL und dem Kunden, insbesondere für: a. Werkverträge über die Auslegung, Planung, Montage und Installation technischer Anlagen (insbesondere von Photovoltaikanlagen) nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in Abschnitt B dieser AGB. b. Kaufverträge über technische Anlagen (insbesondere Photovoltaikanlagen), Material und Ausrüstungen (insbesondere Photovoltaikmodule und Aufstell- bzw. Befestigungssysteme) sowie Zubehör nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in Abschnitt C dieser AGB. (2) Soweit ein Auftrag des Kunden Elemente beider in Ziffer 2.1 genannten Vertragstypen enthält (typengemischter Vertrag), gelten die in den Abschnitten B und C enthaltenen Regelungen vollumfänglich. 3. Angebot, Angebotsunterlagen, Auftragsannahme und -ausführung (1) Ist der Kunde Verbraucher, besteht die Möglichkeit, an AUTASOL eine unverbindliche Anfrage per E-Mail oder Telefon zu stellen. AUTASOL prüft die Verfügbarkeit der Waren und die Kapazitäten freier Mitarbeiter, erstellt ein Angebot in Textform und leitet dieses in der Regel per E-Mail an den Kunden weiter. Der Kunde kann dieses Angebot durch einfache Bestätigung in Textform annehmen. AUTASOL behält sich jedoch vor, die vom Kunden erklärte Annahme durch Unterschrift auf dem Angebot und Rücksendung des Dokuments zu verlangen. Durch die erklärte Annahme kommt der Vertrag zustande. (2) Ist der Kunde Unternehmer, kann ein Vertrag zwischen ihm und AUTASOL ebenfalls per E-Mail, Telefon oder mündlich vor Ort zustande kommen. Abweichend zu Abs. 1 kommt ein Vertrag bereits dann zustande, wenn AUTASOL dem Kunden eine entsprechende Auftragsbestätigung („kaufmännisches Bestätigungsschreiben“) zusendet und der Kunde auf dieses Bestätigungsschreiben keine weiteren Erklärungen abgibt. (3) AUTASOL behält sich vor, die Erstellung und Versendung von Angeboten und Bestätigungsschreiben von einer positiven Bonitätsprüfung abhängig zu machen. (4) AUTASOL ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. (5) Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der AUTASOL durch Zulieferer. (6) AUTASOL ist berechtigt, dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Waren qualitativ und preislich adäquate andere Waren zu liefern, wenn dies aufgrund von Lieferproblemen erforderlich ist (nur bei Gattungsschulden). 4. Preise, Zahlungen, Fälligkeit und Verzug (1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Umsatzsteuer ist – sofern nicht anders ausgewiesen – nicht enthalten. (2) Preise werden mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (3) Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung möglich. (4) Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung, kann AUTASOL vom Vertrag zurücktreten. (5) Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (mit Verbraucher) 9 Prozentpunkte bei Unternehmern (6) Zurückbehaltungsrechte nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. (7) Bei Zahlungsverzug sind Rücktritt und Schadensersatz nach Fristsetzung möglich. (8) Rücklastschriften kosten 3% des Rechnungsbetrags, mindestens 5 €. (9) Bei Annahmeverzug durch den Kunden werden Lagerkosten in Höhe von 3 €/Tag berechnet. 5. Widerruf Widerrufsbelehrung: https://www.autasol.com/_files/ugd/cc0b41_3cc86e3e56d34e089904d3ccfc1669f5.pdf 6. Lieferung Die reguläre Lieferzeit beträgt 12 Wochen, sofern nicht anders angegeben. Lieferung erfolgt nach vollständiger Zahlung, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Ausfälle von Zulieferern, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen etc. berechtigen zu angemessenen Fristverlängerungen. Bei Hindernissen, die länger als acht Wochen dauern, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. 7. Transportschäden Bei Verbrauchern liegt die Versendungsgefahr bei AUTASOL, bei Unternehmern geht sie mit Übergabe an den Transportdienstleister über. Offensichtliche Schäden sollen dokumentiert und reklamiert werden. 8. Haftung AUTASOL schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten, Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden wird gehaftet. 9. Schutzrechte AUTASOL behält Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen und Unterlagen. Bei Schutzrechtsverletzungen wird AUTASOL nach Wahl eine Lösung herbeiführen oder die Vergütung erstatten. 10. Eigentumsvorbehalt Ware bleibt Eigentum von AUTASOL bis zur vollständigen Bezahlung. Verarbeitung erfolgt im Namen von AUTASOL. Weiterverkäufe führen zu Forderungsabtretungen. 11. Datenschutz Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und können an Installationspartner weitergegeben werden. 12. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von AUTASOL. Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt. 13. Streitbeilegung / Schlichtung Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr AUTASOL nimmt nicht an Schlichtungsverfahren teil. B. Besondere Bedingungen für die Auslegung, Planung, Montage und Installation technischer Anlagen 1. Inhalt der Montageverpflichtung, Einspeisevertrag AUTASOL montiert Anlagen betriebsfertig nach technischen Vorschriften. Der Kunde ist für den Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber verantwortlich. 2. Besondere Liefervoraussetzungen; Mitwirkungspflichten Der Kunde stellt sicher: – ungehinderter Montagebeginn – statische Eignung des Gebäudes – Zugang zum Montageort – Bereitstellung geeigneter Lagerflächen – Beschaffung notwendiger Genehmigungen – Bereitstellung/Prüfung von Gerüsten (sofern nicht im Angebot enthalten) – rechtzeitige Behebung baulicher oder sicherheitsrelevanter Hindernisse Kosten aus Verzögerungen gehen zulasten des Kunden. 3. Termine Installationstermine werden abgestimmt. Verbindliche Termine sind schriftlich festzulegen. 4. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach vertragsgerechter Fertigstellung oder spätestens mit Inbetriebnahme. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen zu rügen. 5. Gewährleistung AUTASOL haftet nicht für Ertragsprognosen. Herstellergarantien gelten unabhängig von gesetzlicher Gewährleistung. Kunden müssen Mängel konkret anzeigen und ermöglichen, dass AUTASOL diese beseitigen kann. Unternehmer: – 3 Jahre Gewährleistung bei Bauwerken – keine Gewährleistung bei selbst verursachten Schäden oder Änderungen an der Anlage 6. Besondere Zahlungsbedingungen Vorkasse für Module, Wechselrichter und Material. Abschlagszahlungen bis zu 90 % möglich. Restzahlung vor Inbetriebnahme. C. Besondere Bedingungen für Kaufverträge 1. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte: – Verbraucher: 2 Jahre – Unternehmer: 1 Jahr (außer Baumaterialien: 3 Jahre) – gebrauchte Güter bei Verbrauchern: 1 Jahr Beweislastumkehr endet nach 1 Jahr. Kosten für Ausbau/Einbau sind von AUTASOL zu tragen, sofern der Mangel nicht vorher erkennbar war. Ausschluss von Ansprüchen bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Lagerung, falscher Bedienung oder selbständiger Reparatur. Herstellergarantien sind separat vom Hersteller zu prüfen. Geringe Schönheitsfehler stellen keinen Sachmangel dar.
Widerrufsbelehrung & Musterformular (Stand Mai 2024)
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat bzw., im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, an dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: AUTARK-SOLUTIONS Bodensee GmbH Rechenweg 18 88046 Friedrichshafen kontakt@autark-bodensee.de Telefon: 0171-2082865 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Muster-Widerrufsformular An AUTARK-SOLUTIONS Bodensee GmbH Rechenweg 18 88046 Friedrichshafen kontakt@autark-bodensee.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren bestellt am () / erhalten am () Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Datum & Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) (*) Unzutreffendes streichen. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir holen die Ware ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss des Widerrufsrechts Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden. Ende der Widerrufsbelehrung
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Seit dem 01.01.2023 ist eine Änderung der Umsatzsteuer nach UstG §12 Abs. 3 in Kraft! Die Gesetzesänderung zur Umsatzsteuer regelt die Steuerbefreiung beim Kauf von Solaranlagen.
Es gibt vom Gesetzgeber einige Voraussetzungen gemäß §12 Abs. 3 UstG. für den Kauf von Solaranlagen, sowie die dazugehörigen Komponenten und Batteriespeicher mit der Gewährleistung der Steuerbefreiung. Die Anlage muss wohnungsnah sein oder auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Tätigkeiten die dem Gemeinwohl dienen, genutzt werden. Die Solaranlage darf 30 KW (Peak) nicht überschreiten. Du selber musst Betreiber der Solaranlage sein und darfst weder Anlage, noch Komponenten für Dritte erwerben. Du darfst keinen gewerblichen Handel oder Weiterverkauf mit den erworbenen Komponenten betreiben. Du musst Deinen Wohnort in Deutschland haben und für Dich muss das deutsche UstG gelten. Wo muss ich diese Anforderungen erfüllen? Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule/Speicher/wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus. Wohnung/Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen vor, wenn das jeweilige Gebäude für Umsätze nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Container Abs. 2 Nr. 8 UStG oder für hoheitliche oder ideelle Tätigkeiten verwendet wird. Container können ebenfalls den für die Anwendung des Nullsteuersatzes erforderlichen Gebäudebegriff erfüllen, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Schulcontainer, die für hoheitliche Tätigkeiten etwa zur Auslagerung von Schulklassen wegen Sanierungsarbeiten genutzt werden). Was bedeutet in der Nähe? In der Nähe der genannten Wohnungen/Gebäude befindet sich eine Photovoltaikanlage insbesondere, wenn sie auf dem Grundstück installiert ist, auf dem sich auch das zugehörige Bauwerk befindet. Es gilt auch als Nähe, wenn zwischen dem Grundstück und der Photovoltaikanlage ein räumlicher oder funktionaler Nutzungszusammenhang besteht (z.B.: einheitlicher Gebäudekomplex oder einheitliches Areal). Welche Produkte sind von der Steuer befreit? Nach der neuen Regelung in §12 Abs. 3 Nr.1 UStG ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Somit sind auch die sogenannten Balkonkraftwerke mit inbegriffen. Mobile Solarmodule (z.B. für Campingzwecke) hingegen nicht. Wie lange gilt das Gesetz? Dazu gibt es keine genauen Angaben, erstmal scheint das Gesetz unbefristet in Takt getreten zu sein. Sollte in dem Gesetzeszeitraum eine Änderung des Maßnahmenbündels entschieden werden, welche die oben genannten Anforderungen aufheben oder widerlegen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachzufordern.